Der Gemeinderat beabsichtigt, auf Antrag der Eigentümerschaft die Sonderbauvorschriften der Überbauungsordnung (UeO) e «Altersheim» im gemischt-geringfügigen Verfahren anzupassen.
Mit der Anpassung soll dem Seniorama Oberhofen ermöglicht werden, künftig ein Wohngruppenkonzept mit überschaubaren Gruppengrössen von zwölf bis dreizehn Bewohnenden umzusetzen. Dafür sollen die Wohngeschosse mit zusätzlichen Gemeinschaftsräumen erweitert werden.
Die geplante Erweiterung im südwestlichen Bereich ragt über das bestehende Baufeld A hinaus und überschreitet die zulässige Gebäudelänge. Deshalb ist eine entsprechende Anpassung der Überbauungsordnung erforderlich.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. September 2026 bis am 26. Oktober 2026 in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf und stehen zudem elektronisch zur Verfügung. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Auflageakten
Publikation öffentliche Auflage
UeO Plan
Erläuterungsbericht
UeO Vorschriften
Beilage 1; Projektpläne
Beilage 2; Stellungnahme Fachberatung
Beilage 3; FG NG Seniorama