Auch Menschen hier in der Schweiz sind leider immer wieder mit sozialen Risiken und Gefahren konfrontiert. In einer solchen Situation ist man als betroffene Person selbst oder als Angehöriger froh, wenn einem die zuständigen Stellen zur Seite stehen und kompetent beraten. Die Aufgaben im Sozialbereich sind sehr vielfältig, entsprechend viel verschiedene Anlaufstellen gibt es. Auf dieser Seite finden Sie die Kontakte zu den wichtigsten Stellen.
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
Der Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen berät Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Hilterfingen, Heiligenschwendi und Oberhofen bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen. Weiter hilft der Regionale Sozialdienst im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen.
Folgende Bereiche werden durch den Regionalen Sozialdienst abgedeckt:
- Sozialhilfe
- Kindes und Erwachsenenschutz
- Beratungen in allgemeinen Lebensfragen
- Alimentenwesen
Zuständige Stelle
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
Postfach 47
Staatsstrasse 27
3653 Oberhofen
T +41 (0)33 244 14 00
sozialdienst@rsd-oberhofen.ch
AHV Ausgleichskasse
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern und ist bei Fragen Anlauf- und Beratungsstelle für die Bevölkerung. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhofen werden von der AHV-Zweigstelle Thun betreut.
Die von der AHV-Zweigstelle betreuten Sozialversicherungen sind:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsausfallentschädigung (EO)
- Familienausgleichskasse (FAK)
- Kinderzulagen (KIZU)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FAZU)
- Mutterschaftsversicherung (MSE)
- Ergänzungslesitung (EL)
Sämtliche Formulare können online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben an die AHV-Zweigstelle zugestellt werden.
Zuständige Stelle
AHV-Zweigstelle
Thunerhof
Hofstettenstrasse 14
3600 Thun
T +41 (0)33 225 82 59
ahvzweigstelle@thun.ch
Online-Rechner Beiträge und Leistungen AHV des Kantons Bern
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslos, was nun?
Sind Sie von einem Stellenverlust betroffen? Melden Sie sich möglichst rasch bei der Arbeitslosenversicherung an. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Zuständig für die Gemeinde Oberhofen ist das RAV Thun:
Zuständige Stelle
RAV Thun
Mönchstrasse 4b
Postfach 2484
3601 Thun
T +41 (0)31 636 34 60
rav.thun@be.ch
Beistandschaften / Kindes und Erwachsenenschutz KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.
Für die Gemeinde Oberhofen ist die Anlaufstelle in Thun zuständig:
Zuständige Stelle
KESB Thun
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Schreibenstr. 5
Postfach 109
3602 Thun
T +41 (0)31 635 23 00
info@kesb-th@be.ch
Prämienverbilligung Krankenkasse
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die Voraussetzungen des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich aufgrund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft. Das Amt für Sozialversicherungen ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig.
Zuständige Stelle
Direktion für Inneres und Justiz
Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
T +41 (0)31 636 45 00
asv.onlineantrag@be.ch
SPITEX-Dienste RUTU (rechtes und unteres Thunerseeufer)
SPITEX ist die spital- und heimexterne Pflege und Betreuung. Spitex-Mitarbeitende pflegen, betreuen und unterstützen hilfsbedürftige Menschen zu Hause.
Die SPITEX-Dienste RUTU stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen - Hünibach und Oberhofen jeden Alters zur Verfügung. Massgebend sind Notwendigkeit und ausgewiesener Bedarf. Ebenfalls können sowohl schweizer- als auch ausländische Feriengäste, z.B. in Hotels oder Ferienwohnungen betreut werden.
Dienstleistungen
- Bedarfsabklärung und Beratung
- Pflege (Grundpflege und Behandlungspflege inkl. psychiatrische Leistungen)
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Begleitung und Betreuung
- Krankenmobilienverleih (Hilfsmittel)
- Nachtwache / Präsenzdienst
- Dienstleistungen für Feriengäste
- Mahlzeitendienst
- Kinder-SPITEX
- Weitere Dienstleistungen auf Anfrage
Zuständige Stelle
SPITEX-Dienste RUTU
Staatsstrasse 27 c
3653 Oberhofen
T +41 (0)33 243 30 20
info@spitex-rutu.ch