Einwohner- und Fremdenkontrolle

Beim Zuzug, Wegzug oder Umzug in der Gemeinde fallen verschiedene administrative Pendenzen an. Damit Sie stets den Überblick behalten, finden Sie untenstehend die wichtigsten Dienstleistungen:

Zuzug / Anmeldung Schweizer Bürger/innen

Bürger/innen haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich oder per eUmzugCH bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. 

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit: 

  • Heimatschein 
  • ID / Pass / Führerausweis
  • Krankenkassenkarte
  • Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtschein der minderjähirgen Kinder 
  • Kopie Sorgerechtsregelung bei nicht verheirateten Eltern 

Nach der Anmeldung erfassen wir Sie in unserem Einwohnerkontrollsystem und Sie erhalten den Niederlassungsausweis anschliessend per Post zugesandt. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 20.00.

Zuzug / Anmeldung ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich oder per eUmzugCH bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. 

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Gültiges Reisedokument (Pass oder Personalausweis)
  • Aufenthaltsbewilligung (wenn bereits vorhanden)
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis 
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Geburtscheine Kinder 

Nach der Anmeldung erfassen wir Sie in unserem Einwohnerkontrollsystem. Anschliessend beantragen wir den Aufenthaltsausweis beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Sobald der Ausweis bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief von der Gemeinde für die Abholung des Aufenthaltsausweises. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 25.00.

Sollten Sie neu in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich immer persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Dies muss immer vor einem Stellenantritt gemacht werden.

Wegzug / Abmeldung Schweizer Bürger/innen

Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung bitte Ihren Niederlassungsausweis an uns zurück. Bei der Abmeldung händigen wir Ihnen Ihren Heimatschein aus, damit Sie diesen bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder hinterlegen können. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen. Die Abmeldung kann auch per eUmzugCH erfolgen. Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.

Wegzug / Abmeldung ausländische Staatsangehörige

Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich innerhalb 14 Tagen bei der der Einwohnerkontrolle persönlich oder per eUmzugCH abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen. Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist bei der Einwohnerkontrolle per Umzugsdatum zu melden. Der Umzug kann persönlich auf der Einwohnerkontrolle gemeldet werden oder per Mail erfolgen. Anschliessend senden wir Ihnen den angepassten Niederlassungsausweis kostenlos per Post zu. 

Wochenaufenthalt in Oberhofen

Sie möchten sich als Wochenaufenthalter/in in Oberhofen anmelden. Wochenaufenthalter/innen reisen regelmässig (wöchentlich) in ihre Niederlassungsgemeinde zurück, z.B. übers Wochenende. Ihr Aufenthalt in der Wochenaufenthaltsgemeinde ist in der Regel befristet. Er dient beispielsweise Ausbildungszwecken. Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat persönlich zu erfolgen. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 20.00.

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Heimatausweis - Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt der Niederlassungsgemeinde (Wohnort)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag

Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde 

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, haben Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde Oberhofen einen Heimatausweis. Die Schriften und der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Oberhofen.

Die Neubestellung des Heimatausweises kostet CHF 20.00 und die Verlängerung des Heimatausweises CHF 10.00.