Öffentliche Sicherheit

Feuerwehr Hilterfingen - Oberhofen

Die Feuerwehr Hilterfingen - Oberhofen bekämpft primär Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse. Sie ist aber auch für die Rettung von Menschen und Tieren und für den Schutz von Sachwerten zuständig.

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr sind der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.

Benötigen Sie die Hilfe der Feuerwehr in einem Notfall, dann wählen Sie den Feuerwehrnotruf 118.

Weitere Informationen finden Sie unter Feuerwehr Hilterfingen - Oberhofen 

Zuständige Stelle:

Feuerwehr Hilterfingen - Oberhofen
Staatsstrasse 96
3626 Hünibach

Kommandant Herr Samuel Frutiger 
kommandant@fwho.ch

Insektenbekämpfung

Für Anliegen im Bereich der Insektenbekämpfung sind Bürgerinnen und Bürger ab 2026 angehalten, sich direkt an einen privaten Schädlingsbekämpfungsbetrieb zu wenden.

Weiterführende Informationen zum sachgerechten Umgang mit Wespen, Bienen und Hornissen bietet Pro Natura sowie die Website der Feuerwehr Hilterfingen-Oberhofen.

Bei Anliegen rund um Bienen können Sie sich an Imker Adrian Mani, 079 661 33 44, oder die Bienenfreunde Thun wenden.

Zivilschutz

Die Zivilschutzorganisation ZSO Thun plus ist zuständig für die Zivilschutzangelegenheiten in den Gemeinden Thun, Heiligenschwendi, Hilterfingen, Oberhofen und Sigriswil. Sie hat im Katastrophen- und im Kriegsfall folgende Aufgaben:

  • Leistungen bei Elementarschäden (z.B. Rettungen aus Trümmerlagen, technische Sicherungsarbeiten zur Schadensbegrenzung, Instandstellungsarbeiten)
  • Leistungen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen (z.B. logistische Unterstützung der betroffenen Bevölkerung)
  • Leistungen bei ABC-Ereignissen (z.B. Messung der Ortsdosisleistung bei erhöhter Radioaktivität, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen)
  • Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
  • Schutz der Kulturgüter (in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr)
  • Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur und Mitteln zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Bereitstellung und Betrieb der Schutzinfrastruktur
  • Unterstützung der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz

Zuständige Stelle:

ZSO Thun plus
Frohsinnweg 5
3600 Thun
T +41 (0)33 225 84 83
zsgeschaeftsstelle@thun.ch
zsothunplus.ch

Übertragungsreglement über die Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen

Notfalltreffpunkt

Wenn infolge ausserordentlicher Ereignisse die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel und/oder die lebensnotwendigen Versorgungsinfrastrukturen ausfallen, kann dies bereits nach kurzer Zeit die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft stark beeinträchtigen. Vorsorgliche Planungen können die Auswirkungen solcher Ereignisse zwar abschwächen, dennoch lösen diese in der Bevölkerung enorme Verunsicherung aus.

Da transparente Informationen über Lage und Lageentwicklung von zentraler Bedeutung sind, hat der Kanton Bern deshalb sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt. Bei einem Ausfall von wichtigen Infrastrukturen, wie beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, können in Zukunft Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen.

In der Gemeinde Oberhofen wird bei einem entsprechenden Ereignis an folgendem Standort eine solche Anlaufstelle eingerichtet:
 

Notfalltreffpunkt Oberhofen

Richtstattstrasse 12, 3653 Oberhofen, Foyer Halle am Riderbach

Prospekt «Der Notfalltreffpunkt / Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall»

Weitere Informationen zum Notfalltreffpunkt finden Sie hier.

Feuerwerk

Sie möchten in Oberhofen ein Feuerwerk abbrennen lassen? Für die meisten Feuerwerkskategorien bestehen weder auf Bundes-, Kantons- noch Gemeindeebene entsprechende Rechtsgrundlagen. Deshalb kann die Einwohnergemeinde keine Bewilligung erteilen.

Wir bitten Sie, uns Ihr Feuerwerk trotzdem bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass mit diesem Formular zu melden und unsere Hinweise und Empfehlungen zu beachten.

Merkblatt Abbrennen von Feuerwerk
Formular Abbrennen von Feuerwerk

Bewilligungspflicht von bestimmten Kategorien

Für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die eine grosse Gefahr darstellen, gelten seit dem 1. Januar 2014 neue Regeln.

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 ist neu ein Verwendungsausweis notwendig. Dies betrifft pyrotechnische Gegenstände, die nur für das Abbrennen durch Personen mit Fachkenntnissen im gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel erhältlich sind, gehören nicht in diese Kategorie.

Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 erwerben will, muss einen Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung beantragen. Die beiden Formulare dazu sind auf der Internetseite der Kantonspolizei Bern elektronisch abrufbar.

Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Das entsprechende Gesuch ist vollständig ausgefüllt und mit folgenden Beilagen bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe einzureichen:

  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Weitere Informationen zum Waffenerwerb finden Sie hier.

Strafregisterauszug bestellen

Einen Strafregisterauszug können Sie entweder online beim Bundesamt für Justiz oder bei den meisten Poststellen am Schalter bestellen. Nach Einsendung einer Ausweiskopie, erhalten Sie den Strafregisterauszug innerhalb weniger Arbeitstage direkt per Post zugestellt.