Abstimmungen und Wahlen

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle nach kantonalem und eidgenössischem Recht stimmberechtigten Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft sind. Massgebend ist das Datum der Anmeldung.

Bei Abstimmungen werden Ihnen die Unterlagen spätestens 21 Tage und bei Wahlen spätestens 15 Tage vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen danach nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

Es besteht die Möglichkeit, das Couvert bis am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag um 10.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Nach diesem Zeitpunkt ankommende Couverts können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine spätere Stimmabgabe ist nur noch persönlich an der Urne unter Vorweisung eines Ausweisdokumentes (ID, Pass oder Führerausweis) möglich.

Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag eintreffen. Bitte beachten Sie folgendes:

  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Legen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmcouvert in das amtliche Antwortcouvert.

Das Abstimmungslokal der Gemeinde Oberhofen befindet sich auf der Gemeindeverwaltung im Schlössli und ist jeweils zwischen 10.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag werden die Resultate durch die Mitglieder des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses ermittelt.