Finanzplan
Der Finanzplan bezweckt primär eine zielgerichtete planerische Steuerung des Finanzhaushaltes und ist im Gegensatz zum Budget und der Jahresrechnung unverbindlich. Er dient dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung vorwiegend als Führungs-, Koordinations- und Orientierungsinstrument. Der Finanzplan umfasst fünf Planjahre und wird laufend den neuen Gegebenheiten angepasst.