Baupublikationen

 

Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.

Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage:

 


Bauherrschaft

Marc Daniel Riedwyl, Karl-Koch-Strasse 16, 3600 Thun und
Prisca Haudenschild-Müller, Schlüsselackerweg 10, 3652 Hilterfingen

Projektverfasser

Häsler + Partner AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun

Bauvorhaben

Einbau Zweizimmerwohnung im UG (nachträgliches Baugesuch)

Standort / Parzelle Nr. 

Riderweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 102 

Nutzungszone

Wohnzone W2 

Schutzzone/-objekt

Schützenswerter Hochstammbaum

Ausnahmen

Unterschreitung minimale Fensterfläche, Art. 64 BauV

Unterschreiten minimale Raumhöhe, Art. 67 BauV

Auflage- und Einsprachefrist

24. Oktober 2024 bis 25. November 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


Bauherrschaft

Wibke und Christoph Weber, Rebbergweg 11, 3653 Oberhofen

Projektverfasser

Hofmann Landschaftsarchitekten AG, Mühlemattstrasse 14, 3007 Bern

Bauvorhaben

Teilabbruch bestehende Stützmauern, Erstellung neue Natursteinstützmauern,
Erstellung Metallpergola, Pflanzung einheimische und standortgerechte Bäume, Sträucher und Stauden)

Standort / Parzelle Nr. 

Rebbergweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 670

Nutzungszone

Wohnzone W2 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Rutschung)

Schutzzone/-objekt

Statische Waldgrenze in Bauzonen

Ausnahmen

Keine

Auflage- und Einsprachefrist

18. November 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


Bauherrschaft

Markus Zbinden und Robynne Heaney, Blochstrasse 57, 3653 Oberhofen

Projektverfasser

KOMPLEX Architektur GmbH, Daniel Meier, Wylerringstrasse 36b, 3014 Bern

Bauvorhaben

Neubau Wohnhaus mit drei Wohnungen, Teilabbruch Gartenlaube (45a)

Standort / Parzelle Nr. 

Blochstrasse 45a, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 285

Nutzungszone

Wohnzone W1 / Überbauungsordnung Oberes Vorderbloch

Schutzzone/-objekt

Keine

Ausnahmen

Keine

Auflage- und Einsprachefrist

11. November 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


 

Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich keine Gesuche in der öffentlichen Auflage: