Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.
Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Publikation Lorenz Harzenmoser, Ländteweg 5, 3653 Oberhofen, Barbara Susanna Harzenmoser, Ländteweg 5, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Einbau Studio im UG, Neugestaltung oberirdischer Parkplatz mit 3 Autoabstellplätzen, Definition und Bereinigung Zweitwohnungsbeschränkung nach EWAP, Einbau Aussendusche und Whirlpool auf Terrasse im EG (nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzelle Nr.: Burghaldenstrasse 20, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 349
Auflage- und Einsprachefrist bis: 9. Februar 2026
Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Zurzeit befinden sich keine Gesuche in der öffentlichen Auflage.