Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.
Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage:
Bauherrschaft |
Marc Daniel Riedwyl, Karl-Koch-Strasse 16, 3600 Thun und |
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Projektverfasser |
Häsler + Partner AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun |
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Bauvorhaben |
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Standort / Parzelle Nr. |
Riderweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 102 |
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Nutzungszone |
Wohnzone W2 |
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Schutzzone/-objekt |
Schützenswerter Hochstammbaum |
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Ausnahmen |
Unterschreitung minimale Fensterfläche, Art. 64 BauV Unterschreiten minimale Raumhöhe, Art. 67 BauV |
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Auflage- und Einsprachefrist |
24. Oktober 2024 bis 25. November 2024 |
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Auflagestelle |
Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bauherrschaft |
Wibke und Christoph Weber, Rebbergweg 11, 3653 Oberhofen |
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Projektverfasser |
Hofmann Landschaftsarchitekten AG, Mühlemattstrasse 14, 3007 Bern |
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Bauvorhaben |
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Standort / Parzelle Nr. |
Rebbergweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 670 |
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Nutzungszone |
Wohnzone W2 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Rutschung) |
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Schutzzone/-objekt |
Statische Waldgrenze in Bauzonen |
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Ausnahmen |
Keine |
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Auflage- und Einsprachefrist |
18. November 2024 |
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Auflagestelle |
Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bauherrschaft |
Markus Zbinden und Robynne Heaney, Blochstrasse 57, 3653 Oberhofen |
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Projektverfasser |
KOMPLEX Architektur GmbH, Daniel Meier, Wylerringstrasse 36b, 3014 Bern |
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Bauvorhaben |
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Standort / Parzelle Nr. |
Blochstrasse 45a, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 285 |
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Nutzungszone |
Wohnzone W1 / Überbauungsordnung Oberes Vorderbloch |
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Schutzzone/-objekt |
Keine |
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Ausnahmen |
Keine |
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Auflage- und Einsprachefrist |
11. November 2024 |
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Auflagestelle |
Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Zurzeit befinden sich keine Gesuche in der öffentlichen Auflage: