Baupublikationen

 

Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.

Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage:

 

Bauherrschaft

Martin und Irene Kober, Mittlere Ringstrasse 7, 3600 Thun

Projektverfasser

Santschi Planung GmbH, Simon Jenni, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf

Bauvorhaben

Dachsanierung mit Einbau Dachschlepper

Standort / Parzelle Nr. 

Burghaldenstrasse 13, Oberhofen / Parz. Nr. 584 

Nutzungszone

Wohnzone W1

Schutzzone/-objekt

Keine

Ausnahmen

Keine

Auflage- und Einsprachefrist

21. Oktober 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


Bauherrschaft

Irene und Martin Kober, Mittlere Ringstrasse 7, 3600 Thun

Bauherrschaft

Waser und Partner Immobilien AG, Alpenstrasse 23B, 3653 Oberhofen am Thunersee

Projektverfasser

Jürg und Rita Schneider, Mänimattestrasse 6, 3714 Frutigen

Bauvorhaben

Erstellung weiteres Parkfeld auf bestehendem Parkplatz

Standort / Parzelle Nr. 

Staatsstrasse, 3653 Oberhofen am Thunersee, Parz. Nr. 339

Nutzungszone

Wohnzone W2 / Gefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefährdung

Schutzzone/-objekt

Keine

Ausnahmen

Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1a SG (i. V.m. Art. 28 BauG)

Auflage- und Einsprachefrist

21. Oktober 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


 

Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage:

 

Gemeinde

Oberhofen am Thunersee

Bauherrschaft

Bauvorhaben

Niesenblick GmbH, Längenschachen 28, 3653 Oberhofen am Thunersee

Fällung einer Blutbuche und Ersatzpflanzung mit einer Platane (Platanus x hispanica)
als Schirmform oder Kopfschnitt; Stammumfang ca. 30 bis 40 cm.

 

 

Standort / Parzelle Nr. 

Längenschachen 28, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 603
Koordinaten: 2’618’578 / 1’174’823

Nutzungszone

Uferschutzzone

Schutzzone/-objekt

Verkehrsfläche und Gastgewerbezone (USP Längenschachen nach SFG)

Ausnahmen

Fällen von kommunal geschütztem Baum (Ausnahme von Schutzbe- schluss, Art. 41 Abs. 3 NSchG)

Auflage- und Einsprachefrist

28. Oktober 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).


Gemeinde

Oberhofen am Thunersee

Gesuchsteller

Einwohnergemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen

Projektverfasser

WA-TEC AG, C.F.L. Lohnerstrasse 29, 3645 Thun (Gwatt)

Bauvorhaben

Neubau Trinkwasser-Reservoir Burghalde der öffentlichen Wasserversorgung Oberhofen umfassend a) örtlich verschobener Ersatzneubau Reservoir b) Druckbrecherschacht mit zentraler Turbi- nenanlage c) Neubau von Zu- und Ableitungen sowie d) Rückbau des Druckbrecherschacht Balm und des alten Reservoirs Burghalde

Standort / Parzelle Nr. 

Burghalte 20, Parzellen Nrn. 260, 263, 363, 373, 375, 379, 423, 436 457, 458, 460, 479, 488,

547, 811, 163 und 1507, Zonen: Grünzone, Landwirtschaftszone, Wald

Koordinaten

Koordinaten: von 2'617'994 /

1'175'799 (Reservoir Allmend 19a) bis 2'618'158 / 1'176'383 (Reservoir Burghalte 20), Gewässerschutz- bereich üB

Schutzzone/-objekt

Historischer Verkehrsweg, Archäologisches Schutzgebiet, Alt-/Totholzinsel Balm- flue

Ausnahmen

Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG), Bauten und Anlagen in Waldnähe (Art. 25 f. KWaG), Bauten und Anlagen im Wald (Art. 14 Abs. 1 KWaV), Waldrodung (Art. 4 ff. WaG), ev. Eingriffe in Naturschutzobjekte (Art. 18 ff. NHG), Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art.

48 WBG / Art. 41c GSchV), fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 Abs. 3 BGF), Leitungen im Strassen-

raum (Art. 69 / 81 SG), Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG), Hochbaute in Grünzone

(Art. 232 GBR / Art. 79 Abs. 2 BauG), Nutzung der Wasserkraft (Art. 3 Abs. 2 WNG) 

Auflage- und Einsprachefrist

7. Oktober 2024

Auflagestelle

Hinweise

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

auf die Profilierung wird teilweise verzichtet (Art. 16 Abs. 3 BewD) 

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. 

 


Gesuchssteller

Tellco Anlagestiftung, Schwyz c/o Tellco Immobilien AG, Bahnhofstrasse 3, 6340 Baar 

 

 

Bauvorhaben

Abbruch bestehende Gebäude Nrn. 33, 33a und 35 und Neubau von 2 MFH mit je 6 Woh- nungen und gemeinsamer Einstellhalle (in Anwendung von Art. 75 BauG)

Standort / Parzelle Nr. 

Staatsstrasse 33/35, Parzelle Nr. 101

Nutzungszone

Wohnzone W2 / Gewäs- serschutzbereich A

Schutzzone/-objekt

Keine

Ausnahmen

Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 82 SG),

Auflage- und Einsprachefrist

7. Oktober 2024

Auflagestelle

Gemeinde Oberhofen am Thunersee, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).