Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Ordentliche Einbürgerung

Zuständig ist in einem ersten Schritt Ihre Wohngemeinde. Die erforderlichen Gesuchsformulare erhalten Sie auf Anfrage bei den Zentralen Diensten. Gerne bitten wir Sie, einen Termin zur Besprechung des Einbürgerungsverfahrens zu vereinbaren.

Das Schweizer Bürgerrecht kann von Ausländerinnen und Ausländern erworben werden, sofern die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Aufenthaltsvoraussetzungen:

Bund:
Sie müssen bei Gesuchseinreichung über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, die Ihnen erlaubt, dauerhaft in der Schweiz zu leben.

Zudem müssen Sie insgesamt zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt haben. Mindestens drei Jahre davon müssen in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Einreichen Ihres Gesuchs liegen.

  • Die Jahre, in denen Sie die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besessen haben, zählen voll (Ausweise B oder C). Dasselbe gilt bei der Legitimationskarte des EDA oder dem Ci-Ausweis.
  • Die Dauer des Aufenthalts im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme wird zur Hälfte angerechnet (Ausweis F). 
  • Die Jahre Ihres Aufenthalts zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer muss aber mindestens sechs Jahre betragen zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.

Kanton:
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.

Gemeinde:
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Bern.

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) und nicht durch die Wohngemeinde. Weitere Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren erhalten Sie unter diesem Link. Mit dem Online-Selbsttest können Sie in wenigen Klicks prüfen, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Das entsprechende Gesuchformular kann beim SEM bestellt oder bei der zuständigen Behörde am Wohnort, daher in Oberhofen bei den Zentralen Diensten, bezogen werden. Sie füllen das Gesuch aus und reichen es beim SEM ein.

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerung
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch