Es wird zwischen der ordentlichen Einbürgerung und der erleichterten Einbürgerung unterschieden.
Ordentliche Einbürgerung
Hierfür ist zuerst die Gemeindeverwaltung Oberhofen zuständig. Die entsprechenden Gesuchsformulare erhalten Sie auf Anfrage direkt von der Gemeindeverwaltung.
Aufenthaltsvoraussetzungen:
Bund:
Bei Gesuchseinreichung müssen Sie über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, die Ihnen erlaubt, dauerhaft in der Schweiz zu leben. Zudem müssen Sie insgesamt zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt haben. Mindestens drei Jahre davon müssen in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Einreichen Ihres Gesuchs liegen.
Kanton:
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
Gemeinde:
Sie müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Bern.
Erleichterte Einbürgerung
Das Verfahren der erleichterten Einbürgerung läuft direkt über den Kanton und den Bund. Für Fragen können Sie sich direkt an das Staatssekretariat für Migration wenden.
Weiter Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie hier.