Steueranlagen
Die für die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhofen aktuell massgebenden Steueranlagen auf einen Blick:
Kantonssteuer | 2.975 % |
Gemeindesteuern | 1.54 % |
Liegenschaftssteuer | 1.0 ‰ des amtlichen Wertes |
Evangelisch-reformiert | 0.200 % |
Römisch-katholisch | 0.195 % |
Christ-katholisch | 0.230 % |
Hundsteuer | CHF 100.00 pro Hund und Jahr |
Hund in Landwirtschaftszone | CHF 60.00 pro Hund und Jahr |
Feuerwehrersatzabgabe
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Sie beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in welchem das 19. Altersjahr zurückgelegt und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.
Die Ersatzabgabe beträgt 30 % der einfachen Steuer im entsprechenden Jahr. Zurzeit mindestens Fr. 50.- und höchstens Fr. 450.- pro Jahr.