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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel an den Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sogenanntem Familien- oder Freizeitort) verbringen.

Bei einem ausserkantonalen Aufenthaltsort muss die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) hinterlegt werden. Die Einwohnerkontrolle in Oberhofen stellt den Ausweis für zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium/Ausbildung) aus. Die Gebühren zur Anmeldung belaufen sich auf CHF 20.00. 

Bei einem Wochenaufenthalt innerhalb des Kantons Bern müssen Sie sich persönlich oder schriftlich melden. Die Wohnsitzgemeinde übermittelt die Aufenthaltsadresse der Aufenthaltsgemeinde. Die physische Hinterlegung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) ist seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr nötig. Die Gebühren zur Anmeldung belaufen sich auf CHF 20.00. Eine Verlängerung des Aufenthalts kostert CHF 10.00.

Die Anmeldung für den auswärtigen Aufenthalt können Sie bequem bei uns im Online-Schalter vornehmen.  

 

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