Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.
- Der Heimatausweis wird von der Wohnsitzgemeinde für den Aufenthaltsort ausgestellt.
- Wochenaufenthalter müssen sich beim Aufenthaltsort mit dem Heimatausweis anmelden. Der Heimatschein bleibt bei der Wohnsitzgemeinde (Oberhofen) deponiert.
- Der Heimatausweis wird für ein Jahr oder eine befristete Dauer (z.B. Ausbildung/Studium) ausgestellt und kann nach Ablauf verlängert werden.
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