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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Amtliche Bewertung

Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.

Der amtliche Wert wird durch die Kantonale Steuerverwaltung festgesetzt bzw. durch einen Schätzer bewertet. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen am Grundstück werden laufend neu bewertet und nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen befinden sich bei der Standortgemeinde und können von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzniesserinnen und Nutzniessern eingesehen werden.

Steuerverwaltung des Kantons Bern

 

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