Notice: Undefined index: HTTP_ACCEPT_LANGUAGE in /home/codevudu/public_html/oberhofen.ch/stationcms/core/class.frontend.php on line 1401
Oberhofen - Themen von A-Z
 

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.

Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig:

  • Arbeitnehmende wie Kurzaufenthalter, Grenzgänger und Wochenaufenthalter für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängende Ersatzeinkünfte
  • Transporteure und Routiers im internationalen Verkehr
  • Künstler, Sportler und Referenten
  • Organe juristischer Personen
  • Hypothekargläubiger
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Arbeitgebenden
  • Ehemalige Arbeitnehmende für Einkünfte aus früher zugeteilten Mitarbeiterbeteiligungen

Quellensteuer Kanton Bern

 

Zurück