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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Abstimmungen und Wahlen

Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein.

Bei Abstimmungen werden Ihnen die Unterlagen spätestens drei Wochen und bei Wahlen spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

Es besteht die Möglichkeit, bis am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, 10.00 Uhr das Abstimmungskuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen.

Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag eintreffen. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Das Abstimmungslokal der Gemeinde Oberhofen befindet sich auf der Gemeindeverwaltung im Schlössli und ist jeweils zwischen 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag werden die Resultate durch die Mitglieder des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses ermittelt.

 

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