Datenschutz
Die Einwohnergemeinde Oberhofen führt im Rahmen der gesetzlichen Aufträge und Vorschriften verschiedene Datensammlungen und ist dabei sowohl an die kantonalen Datenschutzvorschriften als auch an die zusätzlichen kommunalen Vorschriften gebunden. Über die Datensammlungen wird ein Register geführt.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erfolgt jährlich durch die eingesetzte, externe Datenschutz-Aufsichtsstelle.
Datenschutz-Aufsichtsstelle
BDO AG
Farbweg 11
3401 Burgdorf
www.bdo.ch
burgdorf@bdo.ch
Telefon +41 (0)34 421 88 11
Datensperren
Jede betroffene Person kann gestützt auf Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten einreichen. Die Sperrung kann sich auf eine einzelne Person aber auch auf Familienangehörige und minderjährige Kinder beziehen.
Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Sicherheitsproblem
- Schutz vor Belästigungen
- Schutz vor Neugierde
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Die Bekanntgabe der Daten ist trotz Sperre zulässig, wenn:
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Das entsprechende Gesuch für die Datensperrung finden Sie hier.