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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Beistandschaften

Beistandschaften / Kindes und Erwachsenenschutz KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.

Für die Gemeinde Oberhofen ist die Anlaufstelle in Thun zuständig: 

Zuständige Stelle

KESB Thun
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 
Schreibenstr. 5
Postfach 109
3602 Thun

Telefon +41 (0)31 635 23 00
info@kesb-th@be.ch

 

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