Wird Ihr Kind in einem Spital oder Geburtshaus geboren, erfolgt die Meldung der Geburt automatisch an das zuständige Zivilstandsamt.
Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Weitere Informationen rund um die Geburt – etwa zur Namensgebung, zum Bürgerrecht oder zur Anerkennung der Vaterschaft – finden Sie hier.