Genehmigung Teilrevision Kurtaxenreglement per 01. Januar 2028; Referendumsfrist
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07.10.2026 die
Teilrevision des Kurtaxenreglements (einzige Änderung: Art. 4 Ansätze - Bandbreiten)
unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 01.01.2023 (OgR) per 01.01.2028, beschlossen.
Das teilrevidierte Kurtaxenreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden.
Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Die Referendumsfrist läuft bis am 23.11.2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1’844 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).
Kurtaxenreglement 01.01.2028 (Überarbeitungsmodus)
Kurtaxenreglement 01.01.2028 (Finale Version)