Neue Einstufung der Waldbrandgefahr

In Regionen mit «mässiger» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 2) können kleine Feuer entstehen. Die Streuschicht wird feucht und entzündungshemmend. Die unteren Bodenschichten sind jedoch trocken. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig. Boden- bzw. Lauffeuer sind nur selten zu erwarten, Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen vereinzelt möglich.

Verhaltenshinweise

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten. 
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. 
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Waldbrand vom Kanton.

 

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