Genehmigung Revision Datenschutzreglement per 1. November 2026
Der Gemeinderat hat das neue Datenschutzreglement (Wechsel Zuständigkeit Datenschutz zu kant. Datenschutzbehörde; Anpassungen an übergeordnete gesetzliche Bestimmungen; Streichung überflüssiger und veralteter Bestimmungen; redaktionelle Anpassungen)
unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 01.01.2023 (OgR) per 01.11.2026 beschlossen.
Das neue Datenschutzreglement kann ab dem 24.09.2026 am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden.
Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Die Referendumsfrist läuft bis am 26.10.2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1’839 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).
Datenschutzreglement (DSR) vom 1. November 2026
Datenschutzreglement (DSR) vom 1. Juli 2012