Der Gemeinderat beabsichtigt, die Sonderbauvorschriften der UeO c «Stadel» im gemischt-geringfügigen Verfahren anzupassen. Hintergrund ist die geplante umfassende Sanierung des bestehenden Spielplatzes auf der Parzelle Nr. 906.
Im Zuge der Aufwertung der Anlage sollen Parkmöglichkeiten an der Unteren Stadelstrasse geschaffen werden. Vorgesehen sind maximal sechs Abstellplätze mit einer Breite von höchstens 2.50 Metern ab öffentlichem Verkehrsraum. Diese befinden sich teilweise auf der Strassenparzelle (Nr. 907) sowie auf der Spielplatzparzelle (Nr. 906). Für die Realisierung der Parkfelder ist eine Ergänzung der bestehenden UeO-Vorschriften erforderlich.
Der Gemeinderat Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO c «Stadel» am 24. Juni 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Publikation der öffentlichen Auflage
Erläuterungsbericht
UeO Vorschriften