Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat bringt den Einwohnerinnen und Einwohnern hiermit die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite zur Kenntnis. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdiges privates oder öffentliches Interesse nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden.
 

Nachfolgend die Beschlüsse des Gemeinderats im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Juni 2026:
 

Anordnung Urnenabstimmung 27. September 2026

Der Gemeinderat hat die Abstimmungsunterlagen zur Verbindungsleitung Oberhofen–Sigriswil und zum Wasserliefervertrag genehmigt.

Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 über einen Verpflichtungskredit von CHF 954’500.00 sowie jährlich wiederkehrende Vertragskosten von CHF 28’606.00.

Mit dem Projekt soll die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung Oberhofen langfristig gestärkt und ein zweites Standbein geschaffen werden.
Gleichzeitig wurden die Baugesuchsunterlagen genehmigt und die Verwaltung zur Einleitung des Baubewilligungsverfahrens ermächtigt.
 

Genehmigung Teilrevision Personalverordnung

Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Personalverordnung per 1. August 2026 genehmigt.

Im Zentrum steht die künftige öffentlich-rechtliche Anstellung der Funktion Brunnenmeister/in samt Regelung von Einstufung, Kündigungsfrist und Pikettentschädigung.
Zudem werden die zulässigen Zeitkontosaldi bei Teilzeitpensen neu anteilsmässig festgelegt und die Möglichkeit geschaffen, Kaderpositionen mit einer Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten zu belegen.

Die Publikation erfolgt im Thuner Amtsanzeiger; die öffentliche Auflage dauert vom 2. Juli bis 3. August 2026.
 

Wahl Brunnenmeister und Brunnenmeister-Stellvertreter
Anstellung Brunnenmeister

Der Gemeinderat hat Yannik Friedli per 1. August 2026 zum neuen Brunnenmeister der Gemeinde gewählt.
Er folgt auf den bisherigen langjährigen Brunnenmeister Ueli Frutiger.
Yannik Friedli verfügt über die eidgenössischen Fachausweise als Rohrnetzmonteur und Brunnenmeister sowie über einschlägige Berufserfahrung.
Ueli Frutiger wird der Gemeinde künftig als Brunnenmeister-Stellvertreter zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat freut sich sehr, mit Yannik Friedli und Ueli Frutiger als künftigem Brunnenmeister-Stellvertreter eine fachlich überzeugende Nachfolgelösung gefunden zu haben.
Der Brunnenmeister wird ab 1. August 2026 im Rahmen eines vorerst befristeten Versuchsbetriebs öffentlich-rechtlich bei der Gemeinde angestellt.
Damit wird die bisherige Mandatslösung abgelöst und die Funktion organisatorisch der Bauverwaltung zugeordnet.

Für den Versuchsbetrieb vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2028 wurde eine einmalige Ausgabe von gesamthaft CHF 72’000.00 genehmigt.
Während dieser Zeit sollen insbesondere der tatsächliche Aufwand, das gewählte Pensum und die Schnittstellen zu externen Dritten überprüft werden.
 

Stellungnahme Vernehmlassung regionaler Waldplan

Der Gemeinderat hat vom Entwurf des Regionalen Waldplans Waldabteilung Voralpen Kenntnis genommen.
Die Gemeinde stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu, stellt aber verschiedene Anträge zur Überprüfung und Anpassung aus lokaler Sicht.

Insbesondere sollen die tatsächliche Freizeit- und Erholungsnutzung im Bereich Bloch, Balmflueh und Burghalte, die Biodiversitätsperimeter entlang des Riderbachs sowie die Auswirkungen auf die gemeindeeigenen Quellen Goldbach und Brüggli nochmals geprüft werden.

Zudem beantragt die Gemeinde, den Umgang mit invasiven Neophyten im Regionalen Waldplan ausdrücklich aufzunehmen und deren Bekämpfung in Risikogebieten koordiniert zu unterstützen.

Die Stellungnahme wird dem Amt für Wald und Naturgefahren im Rahmen der Vernehmlassung eingereicht.
 

UeO C "Stadel" geringfügige Änderung; Beschluss UeO Änderung

Der Gemeinderat hat die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO C «Stadel» beschlossen.

Die Anpassung schafft die planungsrechtliche Grundlage für die geplante Gesamtsanierung des Spielplatzes Längenschachen und die ergänzende Anordnung von maximal sechs Abstellplätzen an der Unteren Stadelstrasse.

Während der öffentlichen Auflage vom 23. April bis 25. Mai 2026 sind keine Eingaben eingegangen; nach Ablauf der Beschwerdefrist werden die Akten dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung weitergeleitet.
 

Reglement über Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder; Änderung Gültigkeit Art. 7 Anzahl Autoabstellplätze pro Wohneinheit

Die Gemeinde informiert, dass Art. 7 des kommunalen Reglements für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder betreffend die Mindestanzahl von Parkplätzen nicht mehr angewendet wird. Grund dafür ist eine rechtliche Überprüfung der geltenden Vorschriften im Zusammenhang mit einem Baugesuch. Diese hat ergeben, dass die Regelung der Anzahl Abstellplätze heute abschliessend durch das kantonale Baugesetz sowie die Bauverordnung des Kantons Bern geregelt wird. Die Gemeinden verfügen diesbezüglich über keine eigene Regelungskompetenz mehr.

Künftig richtet sich die Beurteilung der erforderlichen Parkplätze im Zusammenhang mit Baugesuchen deshalb ausschliesslich nach den Bestimmungen der kantonalen Bauverordnung (BauV). Im Reglement wird ein entsprechender Hinweis angebracht und die Bauverwaltung informiert die betroffenen Bauherrschaften über die angepasste Anwendung.

 

Nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 5. August 2026, statt.

 

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