Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24.06.2026 die

Teilrevision der Personalverordnung inkl. Anhänge (Aufnahme Brunnenmeister/in; Bezeichnung und Definition Funktionen mit neu verlängerter Kündigungsfrist; Gleitzeitmaxima neu proportional zu Beschäftigungsgrad; redaktionelle Anpassungen)

beschlossen.

Die teilrevidierte Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.08.2026 in Kraft.

Die Inkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) veröffentlicht.

Die teilrevidierte Personalverordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Sie ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

 

Personalverordnung 01.08.2026 - Überarbeitungsmodus

Personalverordnung 01.08.2026

 

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