Ersatzwahl Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsident
(Amtsdauer bis 31. Dezember 2028); Majorz
Anordnung Urnenwahl für den Sonntag, 16. August 2026
Nach der Demission von Gemeindepräsident Philippe Tobler hat der Gemeinderat Oberhofen am Thunersee für den Sonntag, 16. August 2026 eine Ersatzwahl (Urnenwahl) für das Gemeindepräsidium angeordnet. Der allfällige zweite Wahlgang findet am Sonntag, 6. September 2026 statt.
Gewählt wird das Gemeindepräsidium für die restliche Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 der laufenden Legislatur 2025 – 2028.
Parteien und Gruppierungen werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis am 12. Montag vor der Wahl, d.h. bis spätestens am Montag, 25. Mai 2026, 12.00 Uhr, gemäss Art. 53 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013, an die Gemeindeverwaltung Oberhofen am Thunersee, z. Hd. des Gemeindeschreibers, einzureichen.
Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 53 ff WAR, folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
- Die Wahlvorschläge müssen Namen und Vornamen, Jahrgang, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
- Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
- Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
Das Formular für die Wahleingabe kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Für Auskünfte steht Ihnen der amtierende Gemeindepräsident, Philippe Tobler, unter der Nummer 079 246 92 00 zur Verfügung.