Ersatzwahl Gemeinderat (Amtsdauer 1. Januar 2027 – 31. Dezember 2028); Proporz
Nach der Demission von Gemeinderätin Priska Bühler (SP Oberhofen) per 31. Dezember 2026 hat die SP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen freiwerdenden Sitz.
Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunersee rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.
Die Liste der SP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt keine weiteren Wahlvorschläge. Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.
Die SP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Daniel Haldi zur Wahl vorgeschlagen. Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025 – 2028 ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 1. April 2026 als gewählt erklärt:
Daniel Haldi, SP Oberhofen, 1972, Burghaldenstrasse 6, 3653 Oberhofen
Daniel Haldi wird das freiwerdende Ressort Bildung übernehmen.
Für Auskünfte steht Ihnen der Gemeindepräsident, Philippe Tobler, unter der Nummer 079 246 92 00 zur Verfügung.