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Oberhofen - Aktuell
 

Drohnen und Privatsphäre

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten. 

Das BAZL hat mit den Umsetzungsarbeiten für die Einführung der europäischen Regelung begonnen. Diese erlaubt es Drohnenpiloten, künftig im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen.

Die wichtigsten Eckpunkte in Kürze

  • Obligatorische Registrierungspflicht
  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250 g betreibt, muss sich registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren. Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250 g, sobald diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.
  • Maximale Flughöhe 
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Mindestalter von 16 Jahren. In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen – Ohne Einschränkung. Kleine Drohnen unter 250 g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.

Drohnen und Privatsphäre

 

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