Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Seeplatz Oberhofen durch Dritte gestützt auf Art. 35 lit. d Organisationsreglement genehmigt.
Die Verordnung tritt vorbehältlich eines allfällig dagegen erhobenen Referendums per 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bis zum 15. Dezember 2025 bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 36 des Organisationsreglements können mindestens vier Prozent der Stimm-berechtigten (75 Stimmberechtigte) innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation des Beschlusses des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder Aufhebung eines Reglements verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Seeplatz Oberhofen durch Dritte per 1. Januar 2026