Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Totalrevision des Friedhofs- und Bestattungsreglements gestützt auf Art. 35 lit. d Organisationsreglement genehmigt.
Das neue Friedhofs- und Bestattungsreglement tritt vorbehältlich eines allfällig dagegen erhobenen Referendums per 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Entwurf Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsreglement ohne Überarbeitungsmodus
Entwurf Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsreglement mit Überarbeitungsmodus
Aktuelles Friedhof- und-Bestattungsreglement