Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Totalrevision der Friedhofs- und Bestattungsverordnung genehmigt.
Die neue Friedhofs- und Bestattungsverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die
Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Entwurf Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsverordnung ohne Überarbeitungsmodus
Entwurf Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsverordnung mit Überarbeitungsmodus
Aktuelle Friedhof- und Bestattungsverordnung