Der Gemeinderat Oberhofen am Thunersee hat für den 27. Oktober 2024 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 aufgrund des Organisationsreglements vom 1. Januar 2023 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen finden am 24. November 2024 statt.
Es sind zu wählen:
1. Verhältniswahlen (Proporzwahlen) 6 Mitglieder Gemeinderat
2. Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident
Gemäss Art. 53 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens am Montag, 5. August 2024, 12.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung Oberhofen am Thunersee einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis zum vorgenannten Zeitpunkt durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen oder Vertreter miteinander verbunden werden.
Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 53 ff des Wahl- und Abstimmungsreglements, folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
2. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
3. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
4. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.
Gemeinderat Oberhofen am Thunersee
Unterlagen zu Urnenwahlen vom 27. Oktober 2024
Gemeindewahlen 2024 Terminplanung
Formular Wahleingabe Gemeindepräsidium
Formular Wahleingabe Gemeinderat