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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Siegelung

Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden.

Dieses soll Aufschluss über die Aktiven und Passiven der verstorbenen Person geben und die Erbmasse gegenüber den Erben sichern. Die Siegelung ist innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes durch den Siegelungsbeamten der Gemeinde zu vollziehen. Für einen Termin wird sich eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Oberhofen bei der Vertretung der Erbengemeinschaft melden.

Folgende Unterlagen sind für die Siegelung bereit zu halten:

  • Testament (wenn vorhanden)
  • Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
  • Kontoauszüge der vorhandenen Konti per Todestag
  • Personalien der vermutlichen Erben (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum)
  • Lebens-, Renten- und Unfallversicherungspolicen
  • Wertpapiere, Schenkungen oder Unterlagen zu weiteren Vermögenswerten (zB. Sammlungen, Wertgegenstände, usw.)
  • Unterlagen zu Grundstücken in anderen Gemeinden, anderen Kantonen oder im Ausland
  • Unterlagen zu (Hypotekar-) Darlehen, Schulden, Verlustscheinen oder Betreibungen
  • Sonstige Unterlagen, welche von Bedeutung sein könnten.

Es ist zusätzlich eine Person als Kontaktadresse zu definieren. Ausserdem muss ein von der Erben ein gewünschter Notar bestimmt werden, welcher die allfälligen weiteren Arbeiten abwickeln soll.

 

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