Teilrevision Ortsplanung:

BMBV und Gewässerräume
Genehmigung und Inkraftsetzung / Bekanntmachung nach Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 und Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998

Die von der Gemeindeversammlung von Oberhofen am 13. Juni 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung „Umsetzung BMBV und Gewässerraum“ und die vom Gemeinderat am 11. Oktober 2023 beschlossenen geringfügigen Änderungen dazu, wurden durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung vom 25. Juli 2024, in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, genehmigt. Die dabei vorgenommenen Änderungen von Amtes wurden am 15. August 2024, unter Verweis der Rechtsmittelbelehrung, öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diese Genehmigung wurde das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die teilrevidierte baurechtliche Grundordnung sowie die Gewässerräume treten per Datum der Genehmigung (25. Juli 2024) in Kraft. Die Unterlagen können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

Gemeinde Oberhofen, den 23. September 2024
der Gemeinderat
Gemeinde Oberhofen

 

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